9. Dezember 2021

Aktuelle Corona Regeln für Standesamt, Bücherei, Museum und Rathaus

Pandemie

Die steigenden Coronafallzahlen führen zur Verschärfung der geltenden Kontaktregeln. Seit einer Woche gilt die neue Corona-Verordnung des Landes Hessen, die auch Auswirkungen auf die Einrichtungen der Stadt Hofheim hat.

Stadtbücherei Hofheim
In der Hofheimer Stadtbücherei gilt – analog zum Einzelhandel – nun 2G: Wer geimpft oder genesen ist, zeigt an der Ausgabetheke einen Negativ-Nachweis, Schülerinnen und Schüler legen ihr Testheft vor. Kinder unter sechs Jahren müssen nichts vorzeigen. Weiterhin gibt es eine Maskenpflicht. Erwachsene, die weder geimpft noch genesen sind, können an einem Fenster neben dem Eingang ihre entliehenen Medien zurückgeben. Die digitalen Angebote der Stadtbücherei, zum Beispiel die Onleihe, stehen natürlich weiterhin zur Verfügung.

Stadtmuseum Hofheim
Die 2G-Pflicht gilt ebenso für das Stadtmuseum. Auch dort zeigen Geimpfte und Genesene am Eingang ihren Negativ-Nachweis vor. Außerdem muss eine medizinische oder eine FFP-Maske getragen werden. Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, sind gebeten, ein Attest vorzulegen. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren wird das Schülertestheft oder ein aktueller Schnelltest anerkannt.

Stadthalle
Bei Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen gilt 2G; bei Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen ist es 2G plus. Letzteres bedeutet, dass Zuschauerinnen und Zuschauer geimpft oder genesen und zusätzlich tagesaktuell getestet sein müssen. Schülerinnen und Schüler müssen – zum Beispiel beim Weihnachtsmärchen – weiterhin ihr Testheft vorzeigen, Kinder unter sechs Jahren müssen nichts vorlegen. Außerdem gilt die Maskenpflicht auch am Platz. Ansonsten bleibt es bei der Bestuhlung im Schachbrettmuster, um die Abstandsregeln im Publikum einzuhalten.

Rathaus
Für persönliche Besuche im Bürgerbüro und in der Verwaltung muss weiterhin ein Termin vereinbart werden. Dann gilt im Bürgerbüro nur die Maskenpflicht, im übrigen Rathaus jedoch zusätzlich 3G: Wer einen Termin im Haus wahrnehmen möchte, muss demnach geimpft, genesen oder getestet sein. Ein Termin im Bürgerbüro kann auf der städtischen Homepage gebucht werden. Das geht schnell und ist rund um die Uhr möglich. Termine in der Verwaltung sind mit den gewünschten Bediensteten zu vereinbaren. Das Organigramm mit den Zuständigkeiten ist ebenfalls auf der Homepage der Stadt zu finden.

Standesamt
Bei Trauungen gilt 3G: Das Brautpaar und seine Gäste müssen geimpft, genesen oder getestet sein. Es dürfen nur maximal zwölf Personen an der Trauung teilnehmen – außer dem Brautpaar also zehn Gäste. Zusätzlich darf eine Fotografin oder ein Fotograf dabei sein. Ein Umtrunk im Rathaus ist leider nicht gestattet. Ansonsten gelten die üblichen Regeln: In die Armbeuge niesen, 1,50 Meter Abstand halten, Hände desinfizieren. red

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert