12. Januar 2022

Maskenpflicht in der Wiesbadener Fußgängerzone

Corona-Regeln

In Wiesbaden gilt wegen der Corona-Hotspotregeln des Landes seit Sonntag, 9. Januar, eine Maskenpflicht in der Fußgängerzone in der Innenstadt, inklusive der Altstadt, dem sogenannten „Schiffchen“. Seit Mittwoch, 12. Januar, machen Hinweisschilder darauf aufmerksam. Dadurch erkennen Bürgerinnen und Bürger auf einen Blick, wo und zu welchen Uhrzeiten die Maskenpflicht beginnt sowie wo und wann sie endet.

Die Stadtpolizei kontrolliert die Einhaltung der Maskenpflicht seit Montag, 10. Januar. Bei Verstößen informieren die Ordnungskräfte über die neue Regel und sprechen aktuell vor allem noch mündliche Verwarnungen aus. Am Montag, 10. Januar, führten die Ordnungskräfte 1.232 Aufklärungsgespräche mit Bürgerinnen und Bürgern. Am Dienstag, 11. Januar, waren es 727 Gespräche. Die Stadtpolizei kann bei Nichteinhaltung der Maskenpflicht Platzverweise erteilen und Bußgelder in Höhe von 50 Euro pro Verstoß verhängen.

Noch keine Bußgelder fällig

„Vielen Menschen ist die neue Regelung noch nicht wieder in Fleisch und Blut übergegangen. Deshalb steht aktuell die Information der Bürgerinnen und Bürger im Vordergrund. Bußgelder werden mit Augenmaß und derzeit nur im Einzelfall verhängt“, sagen Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende und Bürgermeister sowie Gesundheitsdezernent Dr. Oliver Franz.

Mit der Maskenpflicht setzt die Stadt eine Landesvorgabe um. In der Fußgängerzone muss von 10.00 bis 20.00 Uhr eine Maske getragen werden. In dieser Zeit sind die meisten Geschäfte offen und viele Menschen unterwegs, die Straßen also stark frequentiert. Die exakten Grenzen der Bereiche mit Maskenpflicht sowie weitere Detailregelungen können hier online eingesehen werden, unter dem Punkt „Pressemeldungen und Verordnungen“. red

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