31. Oktober 2025

Alle Jahre wieder – Hofheim erinnert an Räum- und Streupflicht

Sicher durch den Winter

Auch in Wallau sollten sich Anwohnerinnen und Anwohner jetzt auf den Winterdienst vorbereiten. Die Stadt Hofheim erinnert daran, dass alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer verpflichtet sind, ihre Gehwege von Laub, Schnee und Eis zu befreien – so steht es in der Straßenreinigungssatzung und im Hessischen Straßen- und Wegegesetz.

Wann und wie geräumt werden muss

Zwischen 7.00 und 20.00 Uhr müssen Gehwege bei Schnee und Glätte unverzüglich geräumt und gestreut werden – auch an Sonn- und Feiertagen. Der Schnee darf nicht auf die Straße oder in den Gully, sondern muss auf dem eigenen Grundstück gelagert werden.
In Straßen ohne Gehweg – also auf sogenannten Mischverkehrsflächen – sind die Anwohnenden verpflichtet, bis zur Straßenmitte zu räumen und zu streuen.

Herbstlaub nicht unterschätzen

Feuchtes Laub ist rutschig und gefährlich. Deshalb sollten Gehwege auch im Herbst regelmäßig gesäubert werden – das erhöht die Sicherheit für alle Fußgängerinnen und Fußgänger und verhindert Unfälle.

Freie Bahn für Räumfahrzeuge

Der städtische Bauhof bittet darum, beim Parken auf ausreichenden Abstand zu achten, damit die Räumfahrzeuge problemlos durchkommen. Wer sie behindert, riskiert ein Abschleppen. Außerdem: Bitte keine umweltschädlichen Streumittel verwenden und diese sicher lagern – das schützt Natur und Straßenbelag.

Weitere Infos online

Die Winterdienstpläne für alle Stadtteile sind auf der Webseite der Stadt Hofheim unter dem Suchwort „Winterdienstpläne“ abrufbar. Der Winterdienstplan für Wallau können Sie unter dem vorstehenden Link direkt abrufen.
Fragen beantwortet das Team Verkehrsplanung per E-Mail: teamverkehrsanlagen@hofheim.de. red

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