29. Januar 2026

Hofheim bleibt beim bisherigen Wahlverfahren

Kommunalwahl 2026

Für die Kommunalwahl im März in Hofheim ändert sich nichts bei der Sitzverteilung in der Stadtverordnetenversammlung. Der Hessische Staatsgerichtshof hat am 28. Januar entschieden, dass die im vergangenen Jahr beschlossene Änderung im Kommunalwahlrecht unwirksam ist. Damit bleibt weiterhin das bisherige Berechnungsverfahren Hare/Niemeyer gültig – die geplante Umstellung auf das d’Hondt-Verfahren kommt nicht.

In Hofheim werden nach der Wahl am 15. März insgesamt 45 Sitze in der Stadtverordnetenversammlung vergeben. Die Stimmen der Parteien und Wählervereinigungen werden wie bisher rechnerisch nach dem Hare/Niemeyer-Verfahren auf diese Mandate verteilt.

Das Gericht machte in seiner Entscheidung deutlich, dass der Gesetzgeber zwar grundsätzlich festlegen dürfe, welches Verfahren angewendet wird. Dabei müsse aber die faire und möglichst neutrale Behandlung aller Wahlvorschläge gewahrt bleiben.

Die Landesregierung hatte die Umstellung auf das d’Hondt-Verfahren unter anderem damit begründet, dass kommunale Parlamente arbeitsfähiger werden sollten, da bei den Wahlen 2021 viele kleinere Gruppierungen Mandate gewonnen hatten. Der Staatsgerichtshof sah darin jedoch eine unzulässige Verzerrung: Das d’Hondt-Verfahren begünstige systematisch größere Parteien und benachteilige kleinere.

Zudem stellte das Gericht klar, dass die Sitzverteilung kein Mittel sein dürfe, um politische Vielfalt oder eine mögliche Zersplitterung der Parlamente zu begrenzen. Entscheidend seien weiterhin die Grundsätze der Wahlgleichheit und Chancengleichheit.

Für die Kommunalwahl am 15. März 2026 in Hofheim gilt somit weiterhin das bisherige Verfahren. Weitere Änderungen für die Durchführung der Wahl ergeben sich aus dem Urteil nicht. red

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