Die Reaktionen lassen nicht lange auf sich warten: Nachdem zahlreiche Bürgerinnen und Bürger – auch aus Wallau – Einspruch gegen ihre Grundsteuerbescheide eingelegt haben, verschickt der Magistrat der Stadt Hofheim nun standardisierte Antwortschreiben. Der Tenor ist eindeutig: Die Einsprüche werden zurückgewiesen.
Doch wie stichhaltig ist die Argumentation der Stadt? Ein genauer Blick lohnt sich.
Klare Linie: „Rechtlich nicht zu beanstanden“
In ihrem Schreiben macht die Stadt unmissverständlich klar, dass sie keinen Anlass sieht, die Bescheide zu ändern. Weder formell noch materiell lägen Rechtsfehler vor.
Die zentrale Begründung: Die Erhöhung des Hebesatzes sei politisch beschlossen und Teil eines umfassenden Haushaltskonsolidierungskonzepts. Die Stadt argumentiert, dass sie gesetzlich verpflichtet sei, ihren Haushalt auszugleichen – und dafür auf die Grundsteuer als eine der wenigen kurzfristig steuerbaren Einnahmequellen zurückgreifen müsse.
Haushaltslage als Hauptargument
Besonders ausführlich verweist der Magistrat auf die angespannte finanzielle Situation. Rücklagen gebe es praktisch nicht mehr, gleichzeitig stünden hohe Pflichtausgaben im Raum.
Interessant dabei: Die Stadt betont selbst, dass die Grundsteuererhöhung nicht die einzige Maßnahme ist. Sie verweist auf ein ganzes Bündel an Einsparungen und Einnahmeverbesserungen – von Gebührenerhöhungen bis hin zu Personalmaßnahmen. Nicht betroffen von den Sparmaßnahmen sind Bürgermeister Schultze, der eine Stelle für einen persönliche Referentin geschaffen hat und erster Stadtrat Daniel Philipp (DIE GRÜNEN), der nicht mit dem Dienstrad, sondern zukünftig mit einem neuen Dienstwagen seine Wege zurücklegt. Der Rest klingt zunächst fast nach einer ausgewogenen Strategie. Gleichzeitig stellt sich die Frage: Warum trifft es am Ende so massiv die Grundsteuer?
Rechtlich sauber – aber auch verhältnismäßig?
Hier wird es spannend. Die Stadt argumentiert, dass es keine gesetzliche Obergrenze für Hebesätze gibt und der aktuelle Satz von 1545 Prozent daher zulässig sei. Auch ein Verstoß gegen das sogenannte Übermaßverbot oder eine „erdrosselnde Wirkung“ wird verneint. Die Begründung: Eine solche Wirkung liege erst vor, wenn Steuerpflichtige flächendeckend wirtschaftlich überfordert wären – dafür gebe es keine Anhaltspunkte.
Aber genau hier beginnt die Grauzone:
Die juristische Schwelle für „erdrosselnd“ liegt sehr hoch. Das heißt im Umkehrschluss nicht automatisch, dass eine Maßnahme für viele Bürger nicht trotzdem als unverhältnismäßig empfunden wird.
Ein Punkt, der viele übersehen
Ein wichtiger Hinweis der Stadt findet sich eher versteckt: Ein Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid richtet sich nicht gegen den Hebesatz selbst, sondern gegen den individuellen Bescheid. Mit anderen Worten: Die grundsätzliche politische Entscheidung wird damit kaum angreifbar. Wer hier etwas ändern will, muss eher den politischen Weg suchen – oder auf grundsätzliche gerichtliche Klärungen hoffen.
Druckmittel Kosten
Am Ende des Schreibens wird der Ton deutlich schärfer: Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert mitzuteilen, ob sie ihren Einspruch zurücknehmen. Andernfalls droht ein kostenpflichtiger Widerspruchsbescheid. Das ist rechtlich üblich – wirkt aber natürlich auch wie ein klares Signal: Wer weitermacht, geht ein finanzielles Risiko ein.
Fazit: Formal stark – politisch brisant
Das Schreiben des Magistrats ist juristisch sauber aufgebaut und argumentiert konsequent aus Sicht der Verwaltung. Es zeigt aber auch die Grenzen des Einspruchsverfahrens auf.
Die entscheidenden Fragen bleiben offen:
Geht es hier um eine rechtlich zulässige Maßnahme – oder um eine politisch zumutbare?
Und welche Einnahmequellen planen die Stadtobersten?
Eine der wenigen Möglichkeiten – der Ausbau neuer Gewerbegebiete in Hofheim – sind von der aktuellen politischen Mehrheit nicht gewünscht. Dann wird es wohl doch ans „Tafelsilber“ der Stadt gehen. Verkäufe von Immobilien, Grund & Boden sind allerdings Einmaleinnahmen. Solche Entscheidungen sind in der Vergangenheit schon vielen Städten und Gemeinden auf die Füße gefallen, aber vielleicht möchten die Verantwortlichen in Hofheim diese schmerzhafte Erfahrung einfach selbst – und mit ihnen die Bürgerinnen und Bürger – machen. psn
Fakt ist, die Hofheimer Wohnungsbau GmbH hat in ihrem Portfolio 35 Millionen €. Die muss man zu Geld machen.
Damit wären weitere Grundsteuer Erhöhungen vom Tisch.