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Hofheim bleibt beim bisherigen Wahlverfahren

Kommunalwahl 2026

Für die Kommunalwahl im März in Hofheim ändert sich nichts bei der Sitzverteilung in der Stadtverordnetenversammlung. Der Hessische Staatsgerichtshof hat am 28. Januar entschieden, dass die im vergangenen Jahr beschlossene Änderung im Kommunalwahlrecht unwirksam ist. Damit bleibt weiterhin das bisherige Berechnungsverfahren Hare/Niemeyer gültig – die geplante Umstellung auf das d’Hondt-Verfahren kommt nicht.

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