6. Januar 2022

Alkoholverbot für Hotspots in der Landeshauptstadt

Corona

Keine Aussicht auf Besserung geben die steigenden Infektionszahlen im Rhein-Main-Gebiet. Jetzt hat auch Wiesbaden die Zügel wieder straffer gezogen und strengere Vorschriften für die Stadt erlassen. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Orte, an denen ab Samstag Alkoholverbot gilt.

Seit Mitte Dezember gelten in Hessen und damit auch in Wiesbaden neue Corona-Regeln. Diese sind unter anderem auf der Homepage von Wiesbaden (Pressemeldungen und Verordnungen) abrufbar. Der Verwaltungsstab der Stadt geht aktuell aufgrund der ansteigenden Infektionszahlen davon aus, dass im Stadtgebiet demnächst zusätzlich die neuen Hotspot-Regeln des Landes greifen werden, und hat deshalb am Mittwoch, 5. Januar, entsprechende Maßnahmen beschlossen.

Inzidenz Richtung 350

Nach den neuen Vorgaben des Landes gelten in Hotspots besondere Regeln. Ein Landkreis beziehungsweise eine kreisfreie Stadt gelten als Hotspot, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 350 liegt. Am Mittwoch, 5. Januar, lag die Sieben-Tage-Inzidenz in Wiesbaden bei 337.

Da damit zu rechnen ist, dass die Sieben-Tage-Inzidenz über 350 steigen wird, wird der Magistrat eine Allgemeinverfügung erlassen, die am Samstag, 8. Januar, veröffentlicht und ab Sonntag, 9. Januar gültig wird, und so die vom Land vorgegeben Hotspot-Regeln umsetzen. Sollten die Infektionszahlen nicht so stark ansteigen, dass die Voraussetzungen der Hotspot-Regelung nicht vorliegen, würde die Allgemeinverfügung einstweilen außer Vollzug gesetzt. Hierüber oder über ihre Wieder-Invollzugsetzung würde auf der Homepage der Landeshauptstadt Wiesbaden informiert.

2G-Plus oder 2G

In Hotspots gelten unter anderem ein Alkoholverbot an publikumsträchtigen öffentlichen Orten und Plätzen sowie eine Maskenpflicht in Fußgängerzonen inklusive unter anderem der Goldgasse. Bei Veranstaltungen (mehr als zehn Personen) sowie im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich (Sportplatz, Fitnessstudio, Kino, Theater) und in der Gastronomie sowie bei touristischen Übernachtungen gilt drinnen 2G-Plus und draußen 2G. Die Maskenpflicht bleibt bestehen. Prostitutionsstätten müssen schließen. Die Hotspot-Regelungen treten außer Kraft, sobald die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterhalb der Schwelle von 350 liegt.

Ein Alkoholkonsumverbot wird an folgenden belebten Orten und Plätzen in Wiesbaden gelten:
• das Prinzengässchen,
• die Grabenstraße,
• die Goldgasse,
• die Mühlgasse,
• die Häfnergasse,
• der Straße Drei-Lilien-Platz,
• die Bärenstraße bis zur Ecke der Langgasse,
• die Wagemannstraße,
• die Kleine Langgasse,
• die Alfons-Paquet-Straße,
• der Luisenplatz,
• der Mauritiusplatz,
• die zusammenhängende Fläche des Kochbrunnenplatzes und des Kranzplatzes,
• der Kulturpark,
• der Bahnhofsplatz,
• die Reisingeranlage einschließlich der Herbert-Anlage,
• die Fläche des Warmen Damm,
• das Bowling Green,
• der Blücherplatz mit Ausnahme des dortigen Schulgeländes (wodurch dort der Alkoholkonsum nicht
automatisch erlaubt ist, es handelt sich jedoch nicht um einen öffentlichen Platz),
• der Wallufer Platz,
• die Nerotalanlagen,
• die sogenannte „Eleonoren Anlage“,
• die zusammenhängende Fläche des Schlossplatzes
• des Marktplatzes und
• des Dernschen Geländes

Für weitere Fragen rund um das Coronavirus erreichen Bürgerinnen und Bürger die Servicehotline des Gesundheitsamtes unter der Telefon: 0611 / 312828 montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr sowie am Wochenende von 9 bis 13 Uhr. Aktuelle Informationen rund um das Thema Corona sowie Impfungen stehen online zur Verfügung. red

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