Feuerwerks- oder Knallkörper dürfen seit einigen Jahren in historischen Altstädten mit Fachwerkbauten sowie in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und Altenheimen nicht abgebrannt werden. Diese Regelungen aus der Sprengstoffverordnung gelten auch in der Kreisstadt Hofheim am Taunus und den Ortsteilen auch in der Silvesternacht.
Mit der historischen Altstadt und den Wahrzeichen wie der Bergkapelle besitzt Hofheim besonders schützenswerte Gebäude, die auf keinen Fall einem unnötigen Brandrisiko ausgesetzt werden dürfen. Auch die historischen Ortskerne in den Stadtteilen mit den dortigen Fachwerkbauten gehören dazu. In all diesen Bereichen ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern gesetzlich verboten. Verstöße hiergegen können angezeigt werden und ein Bußgeldverfahren nach sich ziehen.
Müll unbedingt selbst entsorgen
In den Jahren vor der Pandemie kamen in Hofheim in einer Silvesternacht insgesamt rund zehn Kubikmeter Müll zusammen, die auf Kosten der Allgemeinheit eingesammelt und entsorgt werden mussten. Deshalb stellt die Stadt an besonders beliebten Treffpunkten Schilder und Mülltonnen auf und bittet darum, den Abfall darin zu entsorgen oder mit nach Hause zu nehmen.
Erster Stadtrat Wolfgang Exner ruft die Hofheimerinnen und Hofheimer dazu auf, auch in der Silvesternacht Rücksicht auf andere Menschen und auf die Umwelt zu nehmen.
„Gruppendruck und Alkohol spielen eine Rolle“, so Exner. „Trotzdem sind Rücksichtnahme und Selbstdisziplin auch in der Silvesternacht nicht aufgehoben.“ red