28. November 2023

Räum- und Streupflicht bei Schnee und Eis in Hofheim

Wintereinbruch

Der plötzliche Wintereinbruch mit Schnee und Eis lässt die Ordnungsbehörde der Kreisstadt Hofheim am Taunus alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer an ihre Schnee- und Eisbeseitigungspflicht erinnern. Diese ist in der örtlichen Straßenreinigungssatzung verankert und gilt auch für unbebaute Grundstücke.

Bei Schneefall müssen zwischen 7.00 und 20.00 Uhr die Gehwege unverzüglich geräumt werden. Bei Glätte ist zu streuen. Weil Salz jedoch die Böden belastet, und Pflanzen und Gewässer beeinträchtigt, darf es nur in geringer Menge und an besonderen Gefahrenstellen verwendet werden. Geeigneter sind Sand und Splitt. Wer es versäumt, Schnee und Eis zu beseitigen, muss mit Schadensersatzansprüchen und Ordnungswidrigkeitsverfahren rechnen.

Schnee auf dem Grundstück lagern

Der Schnee ist auf dem eigenen Grundstück und nicht auf der Straße zu entsorgen. Straßen ohne Gehwege (sogenannte Mischverkehrsflächen, die von Fahrzeugen und Fußgängerinnen und Fußgängern gemeinsam genutzt werden) sind bis zur Straßenmitte von Schnee und Eis zu befreien. Auch sollten die Gehwege dort, wo noch Herbstlaub liegt, dringend gereinigt werden, weil Fußgängerinnen und Fußgänger auf dem nassen Laub ausrutschen und stürzen können.

Gemäß der Satzung sind die Gehwege regelmäßig, auch unabhängig von besonderen Verschmutzungen, zu reinigen. Beim Parken bittet der Bauhof um Rücksichtnahme wegen der Schneepflüge: Wegen der Fahrzeugbreite und der großen Schneeschiebeschilder brauchen sie Platz zum Wenden.

Straßenräumung gemäß dem Streuplan

Außerdem weist die Stadt auf den Streuplan hin. Erste Priorität haben demnach Haupt- und Verbindungsstraßen, an denen öffentliche Einrichtungen wie Kindergärten und Schulen stehen und auf denen Busse verkehren. Diese Strecken werden je nach Notwendigkeit von 4.00 Uhr bis 20.00 Uhr geräumt. Zweite Priorität haben Anliegerstraßen. Allerdings können die Räumfahrzeuge bei starkem Schneefall und bei eisglatten Fahrbahnen nicht überall gleichzeitig sein.

Infos online

Wer wissen möchte, wann bei Schneefall die eigene Straße geräumt wird, kann auf der städtischen Homepage das Stichwort „Winterdienst“ in die Suchmaske eingeben oder bei „Online-Rathaus“ unter dem Buchstaben W den Begriff „Winterdienst“ anklicken. Rot markiert sind in den Winterdienstplänen die Straßen, die zuerst geräumt und gestreut werden. Blau gekennzeichnet sind Straßen, die anschließend an die Reihe kommen. red

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