Kennen Sie eine Hofheimer Persönlichkeit, der Sie gerne ein Denkmal setzen würden? Dann ist die neue Aktion der Stadt Hofheim perfekt für die Realisierung geeignet. Denn hier werden Bürgerinnen und Bürger der Stadt, die sich um die Stadt besonders verdient gemacht haben mit einer Stele geehrt. Diese Stelen für „Hofheimer Persönlichkeiten“ sollen an einem Ort installiert werden, der in Bezug zur geehrten Person steht. Ein Bespiel ist die Stele am Fuße des Kapellenbergs, die dort seit April 2022 an den Hofheimer Archäologen Rolf Kubon erinnert. Das Stadtarchiv Hofheim nimmt ab sofort auf dem Postweg weitere Vorschläge für eine solche Ehrung entgegen.
„Es gibt vielen Menschen, die sich um unsere Stadt verdient gemacht haben und die das Gesicht Hofheims nachhaltig geprägt haben. Deshalb wollen wir an vielen Orten in der Stadt auf das Wirken dieser Menschen hinweisen und ihre Leistung in Erinnerung behalten“, sagt Bürgermeister Christian Vogt. „Vor allem ist dies eine schöne Gelegenheit für die Menschen und Verein unserer Stadt, sich einzubringen und mitzuentscheiden, wem wir ein besonderes Andenken bewahren möchten.“ Es sei wichtig, dass möglichst viele Hinweise und Vorschläge eingereicht würden, um niemanden zu vergessen. „Als Jury können wir natürlich nur entscheiden, wenn uns Persönlichkeiten genannt werden.“
Im zwei Jahres Rhythmus
Die Benennung einer „Hofheimer Persönlichkeit“ und das Aufstellen einer Stele erfolgt im Turnus von zwei Jahren und wird der Öffentlichkeit bei dem alljährlich stattfindenden Neujahresempfang präsentiert. Alle Hofheimer Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren können als Einzelperson oder Gruppe schriftlich begründete Vorschläge einreichen. Dazu müssen Namen und Lebensdaten der vorzuschlagenden Person aufgeführt werden. Die Frist zur Abgabe ist der 1. Juli des Vergabejahres. Nach der Auswahl eines Vorschlags erfolgt die Enthüllung bis zum 1. August des Folgejahres.
Die Jury
Die Auswahl einer neuen „Hofheimer Persönlichkeit“ trifft eine Jury mit Zweidrittelmehrheit in einem einstufigen Verfahren. Diese Jury besteht aus dem amtierenden Bürgermeister m/w/d, der Stadtverordnetenvorsteher m/w/d, einem Stadtverordnetenmitglied jeder Fraktion, der Leitung des Stadtarchivs, der Leitung des Stadtmuseums, je einem Vertreter m/w/d aus den Heimat- und Geschichtsvereinen sowie dem jeweiligen Vereinsringvorsitzenden oder Sprecher m/w/d der Vereine, als stimmberechtigte Mitglieder. Ein Anspruch der einreichenden Personen auf die Auswahl von „Hofheimer Persönlichkeiten“ besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. red
Ihre Vorschläge senden Sie bitte an:
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Stadtarchiv
Pfarrgasse 24
65719 Hofheim am Taunus