Der plötzliche Wintereinbruch mit Schnee und Eis lässt die Ordnungsbehörde der Kreisstadt Hofheim am Taunus alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer an ihre Schnee- und Eisbeseitigungspflicht erinnern. Diese ist in der örtlichen Straßenreinigungssatzung verankert und gilt auch für unbebaute Grundstücke.
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