10. Dezember 2021

Mit grünem Bändchen ab Samstag entspannt in Hofheim shoppen

Nachweis

Wer in den letzten Tagen auf Weihnachtsshopping-Tour war hat es schon bemerkt, das Betreten der Läden ist nicht mehr ohne weiteres möglich. Vor vielen Läden bilden sich öfter Schlangen, da am Eingang der Impfstatus aller Kundeninnen und Kunden überprüft werden muss.

Neben dem digitalen Impfausweis (auf dem Handy oder als QR-Code Ausdruck), müssen die Daten noch mit einem gültigen Lichtbildausweis verifiziert werden. Das ist vielen lästig und mindert die Kauflust.

Eine innovative Idee zu diesen 2G-Regeln im Einzelhandel kommt da vom Hofheimer Gewerbeverein IHH. Ab dem morgigen Samstag, 11. Dezember, ist es möglich, seinen Impfstatus mittels eines Armbändchens nachzuweisen. Im Chinon Center und im Bereich Hauptstraße / Marktplatz / Laden Center Buch wird jeweils ein gekennzeichneter Mitarbeiter vor Ort sein. Nach der Prüfung des Impfstatus durch CoVPassCheck-App und Personalausweis legen diese die Bändchen in dunkelgrün eng am Handgelenk an.

Erleichterung für Kunden und Gewerbetreibende

„Wir freuen uns über diese Aktion des IHH und unterstützen sie gerne. Die 2G-Bändchen bringen eine Erleichterung gleichermaßen für Kunden und Gewerbetreibende bei dem in der Pandemie so wichtigen Nachweis eines vollständigen Impfschutzes oder Genesung“, sagt Bürgermeister Christian Vogt.

Stichproben möglich

Einzelhändler und Gastronomen sind in diese Aktion eng eingebunden. Nach dem Vorzeigen des grünen Bändchens wird der Einlass gewährt. Dennoch behalten sich die Händlerinnen und Händler vor, den Impfstatus stichprobenweise zu kontrollieren, um die Gültigkeit des Bändchens sicherzustellen.

Keine rechtliche Verbindlichkeit

Es bedarf keiner expliziten Zulassung der Lösung durch das Gesundheitsamt. Die Verfahrensweise kann einfach als „allgemeine Vereinbarung“ der von der 2G-Regelung Betroffenen zur vereinfachten Kontrolle des 2G-Erfordernis etabliert werden. Die Stadt hat das Vorgehen mit allen beteiligten Behörden abgestimmt. Die „Bändchen-Lösung“ hat indes keine rechtliche Verbindlichkeit. Impfnachweise müssen weiterhin mitgeführt und bei Stichproben auf Anforderung vorgezeigt werden, auch bei Tragen des grünen Bändchens. red

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