Die Inzidenzen sinken deshalb gilt ab Montag, 7. März, im Rathaus und in den Außenstellen der Stadtverwaltung nicht mehr die 3G-Regel.
Demnach muss niemand mehr nachweisen, geimpft, genesen oder getestet zu sein. Es sind allerdings alle Besucherinnen und Besucher über 16 Jahren verpflichtet, eine FFP2-Maske zu tragen. Eine medizinische Maske genügt nicht mehr. In der Stadtbücherei Hofheim war die Nachweispflicht schon Anfang Februar – analog zum Einzelhandel – aufgehoben worden.
Unterschiedliche Regelungen
Anders sieht es im Stadtmuseum und in der Stadthalle aus: Im Stadtmuseum Hofheim gelten die 3G-Regel und die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske. In der Stadthalle gilt ebenfalls die 3G-Regel, außerdem muss – auch am Platz – eine medizinische oder eine FFP2-Maske getragen werden. red