Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2018 musste das Erhebungsverfahren der Grundsteuer neu geregelt werden. Das Land Hessen hat sich zwar für eine sehr einfache Grundsteuer entschieden, dennoch müssen Eigentümerinnen und Eigentümer in der Erklärung zum Grundsteuermessbetrag einige Angaben machen.
Hierzu bietet die Kreisstadt Hofheim am Taunus allen Bürgerinnen und Bürger am Dienstag, 9., und Donnerstag, 18. August, Informationsveranstaltungen über die Änderung der Grundsteuer an. Initiiert wurden diese durch den Seniorenbeirat Hofheim am Taunus.
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Die Termine beginnen jeweils um 18.00 Uhr in der Stadthalle Hofheim. Peter Fischer, vom Team „Stadtkasse und Steuern“ der Stadtverwaltung Hofheim, übernimmt den Vortrag am Dienstag. Am Donnerstag doziert der „Bund der Steuerzahler“. red