18. Juni 2024

Die afrikanische Schweinepest und ihre Folgen

Seuchengefahr

Die Stadt Wiesbaden hat seit Samstag, 15. Juni, Maßnahmen ergriffen, um eine Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Hessen zu verhindern. Dazu wurden im Rahmen einer Allgemeinverfügung unter anderem eine Leinenpflicht für Hunde und ein Jagdverbot angeordnet. Mit Ausnahme des Weinbaus dürfen Landwirtinnen und Landwirte nur mit Genehmigung des Veterinäramtes Ernte maschinell einfahren. Auf den Wertstoffhöfen in Nordenstadt und Dotzheim wurden Sammelstellen für tote Wildschweine eingerichtet. Sie sind deshalb ab sofort für die Öffentlichkeit geschlossen.

Die Stadt richtet aktuell ein ASP-Infotelefon ein. Sobald das Infotelefon eingerichtet worden ist, informiert die Stadt darüber in einer gesonderten Pressemitteilung.  Beim Infotelefon sollen auch tot aufgefundene Wildschweine gemeldet werden, idealerweise mit GPS-Daten des Fundortes. Die Stadt bittet darum, bei Fragen zur ASP nicht die 110 oder 112 anzurufen. Diese Nummern sind ausschließlich für Notfälle vorgesehen.

Einrichtung von Sperrzonen

Im Landkreis Groß-Gerau wurde ein Wildschwein positiv auf die ASP getestet. Um den Fundort herum wurde in einem Radius von zirka 15 Kilometern eine Sperrzone eingerichtet. Folgende Wiesbadener Stadtteile liegen komplett in der Zone: Biebrich, Amöneburg, Kastel, Kostheim, Erbenheim, Delkenheim, Nordenstadt, Breckenheim, Medenbach, Igstadt, Mitte, Rheingauviertel, Nordost, Südost und Westend, Dotzheim. Folgende Stadtteile liegen teilweise in der Zone: Bierstadt, Klarenthal, Schierstein und Sonnenberg. Der genaue Verlauf der Zone kann unter wiesbaden.de (Suchwort: Afrikanische Schweinepest) abgerufen werden. Dort ist auch die Allgemeinverfügung zu finden, die die Maßnahmen zur Bekämpfung der ASP regelt.

Verbreitung verhindern

Erstes Ziel nach einem Ausbruch ist es, eine Verbreitung der Seuche über eine größere Fläche zu verhindern. Dazu müssen die im Ausbruchsgebiet mit dem Virus infizierten verendeten Wildschweine gefunden und entfernt werden. Schweine haltende Betriebe in der Infizierten Zone müssen deshalb strenge Sicherheitsmaßnahmen einhalten. Sie dürfen zum Beispiel Gras, Heu und Stroh, das in dieser geerntet wurde, nur unter bestimmten Bedingungen verwenden. In der Infizierten Zone gilt außerdem ein grundsätzliches Jagdverbot.

Die ASP ist eine anzeigenpflichtige Tierseuche, die ausschließlich Haus- und Wildschweine befällt. Sie verläuft fast immer tödlich und ist unheilbar. Es gibt bislang keine Möglichkeit, Schweine durch eine vorbeugende Impfung zu schützen. Für Menschen besteht keine Gefahr. ASP ist nicht auf Menschen übertragbar – weder durch den Verzehr von Schweinefleisch, noch über direkten Tierkontakt. Auch für andere Haus- und Nutztierarten als Schweine ist ASP ungefährlich. red

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