Rückschnitte von Bepflanzungen bis zur Grundstücksgrenze sind wichtig und notwendig, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Dies betrifft alle Hecken, Sträucher und Bäume, deren Äste in öffentliche Verkehrsflächen hineinragen und dadurch die Sicherheit gefährden, Gehwege verengen oder die Sicht an Straßenkreuzungen beeinträchtigen. Auch Grundstücke an Wirtschaftswegen in Feld und Flur sind betroffen.
Da die Brut- und Nistzeit der Vögel nun vorbei ist, ist im Herbst der ideale Zeitpunkt, den Rückschnitt vorzunehmen. Leider kommt nicht jeder Grundstückseigentümer dieser Verpflichtung nach, was immer wieder zahlreichen Beschwerden führt. Diese binden wertvolle Ressourcen bei den zuständigen Behörden.
Strafen drohen
Gemäß Paragraf 27 des Hessischen Straßengesetzes (HStG) sind Grundstückseigentümer verpflichtet, sicherzustellen, dass Bepflanzungen nicht in den öffentlichen Verkehrsraum hineinwachsen. Wird der Rückschnitt vernachlässigt, drohen Bußgelder oder eine Ersatzvornahme auf Kosten der Eigentümer. Um dies zu vermeiden und allen Beteiligten Ärger zu ersparen, bitten die Behörden dringend darum, den Rückschnitt rechtzeitig selbst durchzuführen. red