6. Dezember 2024

Kreisstadt unterstützt BI Umweltschutz-Taunus bei geplanter Vereinsklage

Ultranet

Gemeinsam für einen optimel Trassenverlauf.
v.l.n.r: Bürgermeister Christian Vogt, Dr. Dirk Lorbach und Rainer Wegner von der Bürgerinitiative Umweltschutz-Taunus sowie der Erste Stadtrat Daniel Philipp auf dem Dach des Hofheimer Rathauses. Foto: Stadt Hofheim

Die als Ultranet bezeichnete 330 Kilometer lange Höchstspannungs-Gleichstromleitung ist eines der zentralen Netzausbauprojekte des Bundes. Die Firma Amprion hat von der Bundesnetzagentur den gesetzlichen Auftrag erhalten, die Ultranet-Trasse zu planen, zu bauen und schließlich in Betrieb zu nehmen. Entlang dieser Trasse sind über 11.000 Bürger von Hünstetten bis Hofheim am Taunus im 400-Meter-Streifen unmittelbar betroffen und müssen sich mit den Belastungen dieses Projekts auseinandersetzen.

Der eingetragene, gemeinnützige Verein der Bürgerinitiative Umweltschutz-Taunus Niedernhausen Eppstein bereitet aktuell eine Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss der Bundesnetzagentur vor, der das Ultranet-Vorhaben auf der Bestandstrasse vorsieht, dabei aber die Verbesserungsvorschläge der lokalen Politik sowie der Landespolitik unberücksichtigt lässt. Die BI möchte sich mit der Vereinsklage dafür einsetzen, dass keine Hochspannungstrassen direkt in den Siedlungsgebieten errichtet werden und die Trassenführung von Rhein-Main-Link und Ultranet siedlungs- und umweltschonend verankert wird. Zudem sollen die bestehenden Leitungsführungen im Rahmen des Netzausbaus sinnvoll optimiert werden. Die Kreisstadt Hofheim unterstützt die Bürgerinitiative daher bei ihrer geplanten Vereinsklage mit einer finanziellen Zuwendung aus dem städtischen Haushalt.

Bisher wurden alle Vorschläge und Einwendungen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Städte und Gemeinden von der Bundesnetzagentur und der Vorhabenträgerin Amprion zurückgewiesen. Mit einem Einwand-Schreiben hatten Bürgerinnen und Bürger, Betroffene sowie Interessierte zuletzt bundesweit die Möglichkeit, Bedenken und persönliche Betroffenheit vorzutragen, um den von Amprion beantragten Verlauf in der Bestandstrasse zu verändern. red

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