19. März 2025

Wer wird Hofheims nächster Bürgermeister?

Stichwahl am 30. März

Vogt oder Schultze, das ist hier die Frage.
Am Sonntag, 30. März, entscheiden die Hofheimer Wählerinnen und Wähler endgültig, wer in den kommenden 5 Jahren Bürgermeister in ihrer Stadt sein wird. Foto. Montage Pressefotos

Bei der Bürgermeisterwahl am vergangenen Sonntag konnte keiner der drei Kandidaten mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen auf sich vereinigen. Somit fällt die Entscheidung in der Stichwahl am Sonntag, 30. März, zwischen Amtsinhaber Christian Vogt (CDU) und seinem Herausforderer Wilhelm Schultze (Bürger für Hofheim, BfH). Bei der Stichwahl ist der Bewerber gewählt, der von den gültigen abgegebenen Stimmen die höchste Stimmenanzahl erhält.

Rund 50 Jungwähler und Zugezogene dürfen zusätzlich zur Stichwahl – Für die Wahl des Bürgermeisters in der Kreisstadt gibt es demnach 51 Wahlberechtigte mehr

Alle Wählerinnen und Wähler, die bereits für die Stichwahl Briefwahl beantragt haben, bekommen die Unterlagen automatisch zugesendet und brauchen keinen erneuten Antrag zu stellen. Personen, die erst für die Stichwahl wahlberechtigt sind, erhalten ihren Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen automatisch per Post zugesendet. Dies betrifft alle Personen, die zwischen dem 17. März und dem 30. März 2025 das Wahlalter von 18 Jahren erreicht haben, sowie diejenigen Personen, die sich nach dem 2. Februar 2025 mit Einzugsdatum 03. Februar 2025 bis 16. Februar 2025 anmelden.

Der Versand startet ab Donnerstag, 20. März. Ab diesem Tag ist auch das Briefwahlbüro in der Alten Bücherei in der Elisabethenstraße 3 geöffnet.

Wer bislang noch keine Briefwahl für die Stichwahl beantragt hatte und am Wahltag der Bürgermeisterstichwahl verhindert ist, in seinem Wahllokal an der Urnenwahl teilzunehmen, kann einen Wahlschein und gleichzeitig Briefwahlunterlagen beantragen. Mit dem Wahlschein können Wählerinnen und Wähler durch Briefwahl wählen oder auch am Wahltag in einem beliebigen Wahllokal im Stadtgebiet wählen gehen.

Den Wahlschein bzw. die Briefwahlunterlagen beantragen kann man mit der Wahlbenachrichtigung, bei der auf der Rückseite ein Antragsformular vorgedruckt ist, oder mit einem formlosen schriftlichen Antrag per Brief, Postkarte, Telegramm, Telefax oder E-Mail an wahlen@hofheim.de unter Angabe des Vor- und Familiennamens, Geburtsdatum und Anschrift an folgende Adresse: Kreisstadt Hofheim am Taunus, Wahlbüro, Chinonplatz 2, 65719 Hofheim. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Wählerinnen und Wähler können den Wahlschein auch online auf der Internetseite der Kreisstadt Hofheim am Taunus anfordern. Dies unter dem Suchbegriff „Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters“ und dort unter dem Reiter „Wahlschein bzw. Beantragung von Briefwahlunterlagen“.

Sofern Wahlberechtigte den Wahlschein persönlich beantragen möchten, ist dies im Briefwahlbüro (Elisabethenstraße 3) bis Freitag, 28. März 2025, möglich. Dort können auch direkt die Stimmen per Briefwahl abgeben werden. Briefwahl kann auf allen genannten Wegen bis Freitag, 28. März 2025, 13.00 Uhr, beantragt werden. Ein Antrag ist selbstverständlich nur für die Personen möglich, die den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen nicht schon automatisch zugesandt bekommen. psn

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