25. März 2025

Hinweise zu den Briefwahlunterlagen für die Stichwahl

Bürgermeisterwahl

Die Entscheidung, wer der nächste Hofheimer Bürgermeister wird, fällt am Sonntag, 30. März, in einer Stichwahl. Seit Donnerstag, 20. März, läuft der Versand der Briefwahlunterlagen an all diejenigen, die bereits im ersten Wahlgang auch für die Stichwahl Briefwahl beantragt hatten oder dies seit dem 18. März getan haben. Der Antrag auf Briefwahl ist noch bis Freitag, 28. März, 13.00 Uhr, möglich. Das Briefwahlbüro in der Alten Bücherei in der Elisabethenstraße 3 ist bis dahin geöffnet. Bislang liegen rund 7.800 Anträge auf Briefwahl vor.

Wer seine Briefwahlunterlagen noch nicht erhalten hat, kann sich bis zum Wahltag um 15.00 Uhr im Hofheimer Rathaus melden. Nach schriftlicher Bestätigung über den Nichterhalt wird ein neuer Wahlschein ausgestellt. Mit diesem können die Betroffenen direkt vor Ort per Briefwahl oder in einem beliebigen Wahllokal ihre Stimme abgeben. Wählerinnen und Wähler, die ihre Wahlbenachrichtigung nicht mehr haben oder nicht mehr finden können, haben die Möglichkeit, in ihrem Wahllokal nach Vorlage des Personalausweises zu wählen.

Wer darf an der Stichwahl teilnehmen?

Zur Erinnerung: Alle Wählerinnen und Wähler, die bereits für die Stichwahl Briefwahl beantragt hatten, bekommen die Unterlagen automatisch zugesendet und brauchen keinen erneuten Antrag zu stellen. Personen, die erst für die Stichwahl wahlberechtigt sind, erhalten ihren Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen automatisch per Post zugesendet. Dies betrifft alle Personen, die zwischen dem 17. März und dem 30. März 2025 das Wahlalter von 18 Jahren erreicht haben, sowie diejenigen Personen, die sich nach dem 02.02.2025 mit Einzugsdatum 03.02.2025 bis 16.02.2025 angemeldet haben.

Wie beantrage ich die Briefwahlunterlagen?

Den Wahlschein bzw. die Briefwahlunterlagen beantragen kann man mit der Wahlbenachrichtigung, bei der auf der Rückseite ein Antragsformular vorgedruckt ist, oder mit einem formlosen schriftlichen Antrag per Brief, Postkarte, Telegramm, Telefax oder E-Mail an wahlen@hofheim.de unter Angabe des Vor- und Familiennamens, Geburtsdatum und Anschrift. Postalisch ist der Antrag an folgende Adresse zu senden: Kreisstadt Hofheim am Taunus, Wahlbüro, Chinonplatz 2, 65719 Hofheim. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Wählerinnen und Wähler können den Wahlschein auch online auf der Internetseite der Kreisstadt Hofheim anfordern. Unter dem Suchbegriff „Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters“ finden Sie den Reiter „Wahlschein bzw. Beantragung von Briefwahlunterlagen“.

Wie wähle ich direkt?

Sofern Wahlberechtigte den Wahlschein persönlich beantragen möchten, ist dies im Briefwahlbüro (Elisabethenstraße 3) bis Freitag, 28. März 2025, möglich. Dort können auch direkt die Stimmen per Briefwahl abgeben werden. Briefwahl kann auf allen genannten Wegen bis Freitag, 28. März 2025, 13.00 Uhr, beantragt werden. Ein Antrag ist selbstverständlich nur für die Personen möglich, die den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen nicht schon automatisch zugesandt bekommen. red

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