In der warmen Jahreszeit zieht es die Menschen wieder in die Natur. Der Außenbereich ist jedoch kein rechtsfreier Raum, in dem man tun und lassen kann, was einem beliebt. Es gelten eine Vielzahl von Regeln und gesetzlichen Vorschriften, die es einzuhalten gilt. Auch wenn man unbeobachtet ist, sollte man aus Respekt die Rechtsgüter anderer achten.
Besonders Bereiche wie die Bauerlöcher Wiesen, das Marxheimer Unterfeld und die Felder rund um Wallau laden zum Spazieren, Radeln und Joggen ein. Bei allem Spaß in der Natur weist die Stadtverwaltung daraufhin, dass sich alle Menschen, welche die Hofheimer Umgebung zur Naherholung nutzen, bitte rücksichtvoll im Umgang mit Feldern, Wegen und dem Eigentum Anderer verhalten.
In den genannten Bereichen gibt es landwirtschaftliche Flächen, Koppeln zur Tierhaltung und Kleingärten, die über landwirtschaftliche Wege zu erreichen sind und in hohem Maße von den Landwirten mit ihren Maschinen genutzt werden. Da die Wege in erster Linie für die Nutzung durch die Landwirte vorgesehen sind, müssen andere Nutzer Einschränkungen durch Unebenheiten und Verschmutzungen in Kauf nehmen. Landwirtschaftlichen Fahrzeugen ist bei ihrer Arbeit Vorrang zu gewähren.
Landwirte, Obstbauern, Erholungssuchende und Sporttreibende treffen auf Wegen und Feldern aufeinander. Das kann aufgrund der unterschiedlichen Interessen und dem oft nicht regelgerechten Verhalten Einzelner zu Konflikten führen. Typische Regelverstöße sind:
- Fahren und Parken auf Feldwegen durch Autos und Motorräder, die dadurch den landwirtschaftlichen Verkehr behindern.
- Freies laufen lassen ihrer Tiere durch Hundehalter auf Wiesen und Feldern, wodurch Wildtiere und Vögel aufgeschreckt werden und Verschmutzungen bei der Lebensmittelproduktion entstehen.
- Nicht Entfernen von Hundekot, obwohl dies durch mitgeführte Maisstärke- oder Plastikbeutel einfach wäre.
- Betreten nicht eingezäunter, privater Grundstücke.
- Entwenden von Obst und Nüssen teilweise direkt von den Bäumen.
- Illegale Bauten und andere nicht rechtmäßige Nutzungen von Grundstücken, etwa zum Ablagern von Abfällen.
- Nutzung von bzw. Anlegen neuer Trampelpfade quer durch Wiesen und Felder, da es sich hierbei um Tierfutter handelt
Daher appelliert die Stadtverwaltung an alle Nutzer, die Feldwege und Grundstücke nicht unbefugt mit dem Auto oder dem Motorrad zu befahren, beim Wandern und Radeln auf den Wegen zu bleiben, ihren Müll zu beseitigen, Hunde an der Leine zu führen, deren Kot abfallrechtlich auch als Müll anzusehen ist, zu beseitigen und Lärm zu vermeiden. Dabei sollte vor allem ein völlig unverständliches Verhalten unterbleiben, nämlich das Einsammeln des Hundekotes mit einer Plastiktüte und dann das Wegwerfen der gefüllten Plastiktüte im Feld oder auf der Wiese.
Auch im Feld kann ordnungswidriges Verhalten bei entsprechenden Feststellungen der Stadtpolizei, zum Beispiel in Bezug auf Müll und Lärm, geahndet werden, da es sich hier um öffentlichen Bereich handelt. Private Anzeigen sind ebenso möglich.
Wenn aber alle Beteiligten die bestehenden Regeln beachten und aufeinander Rücksicht nehmen, ist eine konfliktfreie Nutzung der attraktiven Naherholungsbereiche der Stadt Hofheim für alle möglich. Zudem sollte das rücksichtsvolle Verhalten ohnehin selbstverständlich sein.
Die Stadtpolizei wird in den Außenbereichen in den Sommermonaten vermehrt präsent sein. Bei den Kontrollen festgestellte Verstöße verwarnt sie sowohl mündlich als auch schriftlich, um nachhaltig eine angemessene Verhaltensweise der Nutzer herbeizuführen. red