Rasen mähen, Laub harken, Baumschnitt – zu Beginn des Frühjahrs ist auch auf den Hofheimer Friedhöfen viel zu tun. Damit die Friedhofsmitarbeiter diese Arbeiten ausführen können, dürfen Rasen- und Baumgrabstätten nicht mit Blumen, Kerzen und ähnlichem geschmückt werden.
Die Friedhofsverwaltung bittet deshalb die Nutzungsberechtigten der Grabstätten, derartigen Grabschmuck bis zum 29. Februar wieder mitzunehmen oder die dafür vorgesehenen Ablageflächen zu benutzen. Nach diesem Termin werden die Mitarbeiter den eventuell noch vorhandenen Schmuck entfernen. red