Die Wahl für den 20. Deutschen Bundestag wirft ihre Schatten voraus. Am 26. September 2021 sind alle Wahlberechtigten in Deutschland aufgerufen, ihre Stimmen abzugeben.
Ab dem 16. August 2021 wird der Brief mit der Wahlbenachrichtigung an alle wahlberechtigten Hofheimerinnen und Hofheimer versandt. Weitere Informationen sind auf der Rückseite dieser Wahlbenachrichtigung zu finden.
Briefwahl – die Alternative zum Urnengang am Wahltag
Wer am Wahltag verhindert ist oder etwa nicht ins Wahllokal kommen möchte, um persönliche Kontakte zu reduzieren, kann die Übersendung der Briefwahlunterlagen beantragen. Dies ist auf verschiedenen Wegen möglich:
• Beantragung online auf der städtischen Webseite
• Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins und gleichzeitige Übersendung oder Durchführung der Briefwahl im
Briefwahlbüro der Stadtverwaltung Hofheim in der Stadthalle, das ab 16. August zu folgenden Zeiten geöffnet ist:
Montag bis Freitag von 8.00 bis 13.00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14.00 bis 18.00 Uhr
Samstag von 9.00 bis 12.00 Uhr
• Beantragung per E-Mail: wahlen@hofheim.de
• Beantragung per Post oder durch Einwurf in den Briefkasten des Rathauses
Wer Briefwahl beantragt, muss bitte beachten, dass bei der Beantragung per E-Mail oder per Post die Angabe des Vornamens, Familiennamens, des Geburtsdatums sowie der Wohnanschrift zwingend notwendig ist.
Antragsfrist
Briefwahlanträge für die Bundestagswahl müssen bis spätestens Freitag, 24. September 2021, um 18.00 Uhr im Hofheimer Rathaus eingehen.
Die Briefwahlunterlagen werden voraussichtlich ab Mitte August 2021 versandt.
Wer bis zum 3. September 2021 noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, wird gebeten, sich telefonisch unter der Nummer 06192 / 202-494 oder per E-Mail: wahlen@hofheim.de zu melden. red