Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2018 musste das Erhebungsverfahren der Grundsteuer neu geregelt werden. Das Land Hessen hat sich zwar für eine sehr einfache Grundsteuer entschieden, dennoch müssen Eigentümerinnen und Eigentümer in der Erklärung zum Grundsteuermessbetrag einige Angaben machen.
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