Feuerwerks- oder Knallkörper dürfen seit einigen Jahren in historischen Altstädten mit Fachwerkbauten sowie in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und Altenheimen nicht abgebrannt werden. Diese Regelungen aus der Sprengstoffverordnung gelten auch in der Kreisstadt Hofheim am Taunus und den Ortsteilen auch in der Silvesternacht.
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