Ganz blöd gelaufen ist es am Samstagmorgen für einen jungen Fahrzeugführer in Wallau. Der Mann, der ein zweirädriges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führte, kassierte bei einer Routinekontrolle der Polizei gleich drei Strafanzeigen.
Der 19-jährige Hofheimer befuhr um 11.50 Uhr, mit einem Kleinkraftroller die „Bleichstraße“ in Hofheim Wallau und trug währenddessen keinen Schutzhelm. Aus diesem Grund wurde er durch eine Hofheimer Polizeistreife angehalten und kontrolliert.
Alle schlechten Dinge sind drei
Während der Verkehrskontrolle konnten Anzeichen für eine mögliche Betäubungsmittelbeeinflussung des Beschuldigten festgestellt werden. Wie sich herausstellte, war der Fahrzeugführer nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis. Er konnte für den Roller nicht einmal eine Haftpflichtversicherung nachweisen. Zu guter Letzt fanden die Beamten bei ihm noch eine geringe Menge Haschisch vor.
Ein freiwillig durchgeführter Urintest verlief positiv auf den Konsum von Betäubungsmitteln. Der Beschuldigte wurde daraufhin zur Polizeistation Hofheim transportiert, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde.
Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt und der Fahrzeugschlüssel sichergestellt und im Anschluss ein Strafverfahren eingeleitet. red