28. Januar 2022

Bürgerbürobesuche in Hofheim unter 3G-Regelung

Service

Corona und kein Ende, deshalb gilt für Bürgerinnen und Bürger, die einen Termin im Hofheimer Bürgerbüro wahrnehmen müssen ab dem 1. Februar die 3G-Regelung.

Das bedeutet: Besucherinnen und Besucher müssen nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet (Schnelltest nicht älter als 24 Stunden) sind.

„Diese Regelung für das Bürgerbüro, die bereits seit Dezember 2021 für die Stadtverwaltung gilt, ist dem aktuellen Infektionsgeschehen geschuldet und soll die Beschäftigten im Bürgerbüro ebenso schützen wie die Kundinnen und Kunden“, erklärt Bürgermeister Christian Vogt und bittet um Verständnis für diese Entscheidung. Mit zahlreichen Anliegen, wie zum Beispiel dem Antrag auf einen neuen Personalausweis oder der Wohnsitz-Anmeldung, können sich die Bürgerinnen und Bürger ausschließlich an das Bürgerbüro wenden. „Daher gehört die Aufrechterhaltung des Betriebs zu unseren vorrangigen Anliegen“, so Vogt.

Wie bisher ist es für einen persönlichen Besuch im Bürgerbüro notwendig, einen Termin zu vereinbaren. Dies ist online jederzeit auf der städtischen Homepage www.hofheim.de möglich.

Telefonisch ist eine Terminvereinbarung zu folgenden Zeiten möglich:
Montag, Dienstag und Donnerstag von 7.30 bis 18 Uhr,
Mittwoch von 7.30 bis 14 Uhr,
Freitag von 7.30 bis 16 Uhr,
Samstag von 9.00 bis 12.00 Uhr.

Telefon: 06192 / 202-270

Selbstverständlich gelten im Rathaus und im Bürgerbüro auch weiterhin die Abstands- und Hygieneregeln sowie die Maskenpflicht. red

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