Aufgrund von Änderungen in der Umsatzsteuergesetzgebung müssen auch in Hofheim die Parkgebühren angepasst werden. Der Magistrat hat bereits einen entsprechenden Vorschlag zur Umsetzung dieser neuen Vorgaben erarbeitet. Jetzt hat der Gesetzgeber eine Verlängerung der Optionsregelung für das alte Umsatzsteuerrecht beschlossen. In Hofheim können die Parkgebühren damit vorerst unangetastet bleiben. Diese Übergangsregelung hat aktuell zwei weitere Jahre Bestand.
„Wir wollen die gewonnene Zeit dazu nutzen, mit dem Gewerbeverein IHH sowie mit anderen Interessengruppen zu diesem Thema ins Gespräch zu kommen“, sagt Bürgermeister Christian Vogt. Ziel sei es, die Auswirkungen der Gebührenanpassung auf die Händler, Anwohner und weitere Betroffene zu bewerten. „Wir wollen klären, wie wir das neue Umsatzsteuerrecht für alle Beteiligten möglichst schonend umsetzen können.“
Zum Hintergrund: Ursprünglich sollten Parkeinnahmen aus Parkscheinautomaten auf Plätzen, also nicht die Parkplätze am Straßenrand, bereits ab dem 1. Januar 2023 sowie Einnahmen von Dauerparkern und Mitarbeitern einschließlich der Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Diese Steuer wird an das Finanzamt abgeführt. Von einer neunen Umsatzsteuerpflicht sind, sobald die Übergangsregelung ausläuft, die Parkplätze Am Untertor, Hinter der Bücherei, Hinter dem Rathaus, Unter der Rheingaubrücke sowie der Kellereiparkplatz betroffen. red