Das Regierungspräsidium Darmstadt hat die Kreisstadt Hofheim am Taunus informiert, dass die Lärmaktionspläne überprüft und überarbeitet werden. Dies ist in Ballungsräumen mit mehr als 100.000 Einwohnern, zu welchen Hofheim zählt, alle fünf Jahre der Fall.
Bis zum 22. Januar haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich mit Hinweisen zu beteiligen. Dafür hat das Land Hessen ein Online-Portal eingerichtet. Es dort sollen Hinweise für die Lärmkarten für Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, von Haupteisenbahnstrecken mit über 30.000 Zügen im Jahr eingereicht werden. Die Lärmkarten sind auf der Internetseite des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie oder hier abrufbar.
Für die Aufstellung des Lärmaktionsplans besteht die Möglichkeit, Anregungen und Vorschläge zu Lärmminderungsmaßnahmen in der Umgebung der kartierten Lärmquellen einzureichen. Es kann zudem in allen Gemeinden des Regierungsbezirks Darmstadt auf ruhige Gebiete hingewiesen werden, in denen die Ruhe zukünftig besonders geschützt werden soll. Alle Eingaben, Prüfaufträge und Ergebnisse werden in einem Entwurf des Lärmaktionsplans abgebildet und in einer zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung vorgestellt. Zu diesem Entwurf können Bevölkerung, Kommunen und die Gremien noch einmal Stellungnahmen abgeben.
Die Eingabe kann auf dem Beteiligungsportal des Landes Hessen, alternativ auch per E-Mail oder postalisch erfolgen. Ferner können Anregungen und Vorschläge schriftlich über die Stadtverwaltung der Kreisstadt Hofheim am Taunus bzw. direkt an das Regierungspräsidium Darmstadt unter dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“ gesendet werden. Alle Eingaben, Prüfaufträge und Ergebnisse werden in einem Entwurf des Lärmaktionsplans abgebildet und in einer zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung vorgestellt. Zu diesem Entwurf können Bevölkerung, Kommunen und die Gremien noch einmal Stellungnahmen abgeben. Der Termin wird rechtzeitig mitgeteilt.
Zuständige Behörde für die Aufstellung des Lärmaktionsplans für den gesamten Regierungsbezirk Darmstadt und damit für alle im Regierungsbezirk gelegenen Gemeinden für die Lärmquellen nach § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz außerhalb der Zuständigkeit des Eisenbahn-Bundesamtes ist im Regierungsbezirk Darmstadt das Regierungspräsidium Darmstadt. red