2. Juli 2023

Hofheim tritt der Koalition Kommunen gegen Rassismus bei

Aktionsplan vorgestellt

Gegen Rassismus einstehen, und das bereits auf kommunaler Ebene – dieses Leitziel verfolgt die European Coalition of Cities against Racism (ECCAR). Die Kreisstadt Hofheim am Taunus ist nun Teil dieser Koalition und wird mit einem Zehn-Punkte-Plan den Kampf gegen Rassismus noch intensiver aufnehmen. Bürgermeister Christian Vogt stellte nun die Kreisstadt in der Runde der Mitgliedskommunen im ECCAR-Lenkungsausschuss auf dessen Jahrestagung in Wrocław (Polen) via Videoschalte vor. Bereits im September 2022 hatte er die Beitrittserklärung, wie von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen, unterzeichnet. Der Lenkungsausschuss nahm diese nun offiziell an.

„Ich freue mich, dass wir hier ein starkes Zeichen gegen Rassismus setzen und unter Koordination unseres Teams Diversität und Kooperation im Rathaus einen konkreten Aktionsplan verfolgen“, sagt Bürgermeister Christian Vogt. Dazu gehört auch die Weiterentwicklung der kommunalen Vielfaltsstrategie. Ziele der Vielfaltsstrategie sind, den sozialen Zusammenhalt zu stärken und den Bürgerinnen und Bürgern Angebote zu eröffnen, das Leben in der Stadt aktiv mitgestalten zu können. Der Aktionsplan wird kontinuierlich fortgeschrieben. Der Magistrat berichtet dem Ausschuss für Jugend, Sport, Kultur, Soziales und Integration jährlich über die Aktivitäten im Kontext von ECCAR.

Zum ECCAR-Aktionsplan gehören folgende Punkte:

  1. Der Aufbau eines Überwachungs- und Solidaritäts-Netzwerks
  2. Eine Datensammlung, Formulierung erreichbarer Ziele und Entwicklung von Indikatoren, um die Wirkung der kommunalen Maßnahmen bewerten zu können. 
  3. Unterstützung für die Opfer, damit sie sich künftig besser gegen Rassismus und Diskriminierung wehren können.
  4. Bessere Information der Bürger/innen über ihre Rechte und Pflichten, über Schutzmaßnahmen, rechtliche Möglichkeiten und Sanktionen für rassistisches Verhalten.
  5. Förderung gleicher Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
  6. Die Stadt verpflichtet sich, als Arbeitgeberin und Dienstleisterin Chancengleichheit und Gleichberechtigung zu gewährleisten.
  7. Entwicklung konkreter Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung bei Vermittlung und Verkauf von Wohnungen.
  8. Entwicklung von Maßnahmen gegen ungleiche Bildungs- und   Erziehungschancen; Förderung von Toleranz und interkultureller Verständigung durch Bildung und Erziehung.
  9. Förderung der kulturellen Vielfalt in den Kulturprogrammen, im öffentlichen Raum und im städtischen Leben. 
  10. Entwicklung oder Unterstützung von Maßnahmen zum Umgang mit rassistischen Gewalttaten und Förderung des Konfliktmanagements. red

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