Das Bürgerbüro der Kreisstadt Hofheim am Taunus informiert die Einwohnerinnen und Einwohner gemäß Paragraph 42 Absatz 3 und Paragraph 50 Absatz 5 des Bundesmeldegesetzes über Übermittlungssperren.
Wer nicht möchte, dass persönliche Meldedaten an verschiedene Einrichtungen oder zu bestimmten Zwecken weitergegeben werden, kann eine entsprechende Sperre einrichten lassen.
Dies betrifft im Folgenden die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr; Übermittlungen von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern deren Familienangehörige; Übermittlungen von Daten an Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen; Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk sowie Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage.
Wer der Übermittlung seiner Daten widersprechen möchte, kann den Antrag auf Übermittlungssperre im Bürgerbüro oder online stellen. Mit dem Antrag wird ohne Angabe von Gründen eine unbefristete Übermittlungssperre im Melderegister eingerichtet. red