In Hofheim am Taunus stehen am Sonntag, 16. März 2025, die Bürgermeisterwahl und die Wahl des Seniorenbeirats an. Daran wird auch die voraussichtliche Bundestagswahl 14 Tage zuvor nichts ändern. Das teilt der Gemeindewahlleiter Marc Schlüter mit. Es gibt zwar Konstellationen, in denen Wahlen mit anderen Wahlen zusammengelegt werden können, wenn deren Termine bereits festgesetzt sind, doch dies ist in der aktuellen Situation rechtlich aktuell nicht zulässig. Darüber gab es eine intensive Abstimmung mit der Kommunalaufsicht beim Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz, welche diese Einschätzung bestätigt hat.
Der bereits festgesetzte Direktwahltermin zur Bürgermeisterwahl kann aus rechtlichen Gründen nicht aufgehoben und neu festgelegt werden, um ihn mit dem avisierten Termin der Bundestagswahl zusammenfallen zu lassen. Für eine solche Verlegung gibt es zurzeit keine Rechtsgrundlage, sie widerspricht einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Kommunalwahlgesetzes.
Die Rechtsgrundlage ist Paragraph 42 des Kommunalwahlgesetzes. Demzufolge darf ein bereits festgesetzter Wahltermin nur dann geändert werden, wenn eine Direktwahl zeitgleich unter anderem mit einer Bundestags-, Europa- oder Landtagswahl stattfinden würde und zwar nur, um eine solche Überschneidung zu vermeiden. Andersherum sei eine Anpassung des Termins, um eine gleichzeitige Wahl zu ermöglichen, jedoch gesetzlich aktuell nicht vorgesehen. red