Zum zweiten Mal in diesem Jahr sind die Bürgerinnen und Bürger der Kreisstadt zur Wahl aufgerufen. Nach der Landratswahl im April, findet am 8. Oktober die Wahl des Hessischen Landtags statt. Der Hessische Landtag besteht aus 110 Abgeordneten, die nach den Grundsätzen einer personalisierten Verhältniswahl gewählt werden.
55 Abgeordnete werden davon im Wahlkreis und 55 Abgeordnete aus Landeslisten gewählt. Auf diese Weise sollen die Vorteile der beiden Wahlsysteme – der Mehrheitswahl und der Verhältniswahl – kombiniert werden. Daher haben die Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen, eine „Wahlkreisstimme“ für die Wahl einer oder eines Wahlkreisabgeordneten und eine „Landesstimme“ für die Wahl einer Landesliste. Es besteht keine Verpflichtung, beide Stimmen abzugeben. Wird nur die Wahlkreisstimme oder nur die Landesstimme abgegeben, gilt die nicht abgegebene Stimme als ungültig. Nach dem Landesstimmergebnis richtet sich die Zahl der Sitze, die auf die Parteien und Wählergruppen im Land insgesamt entfällt. Die Listen sind starr, die Wählerinnen und Wähler können die von den Parteien festgelegte Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber nicht beeinflussen.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben (also alle, die am 8. Oktober 2005 oder früher geboren sind) und seit mindestens sechs Wochen vor dem Wahltag ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt im Land Hessen haben. Wählbar ist jeder Wahlberechtigte, der am Wahltag 18 Jahre alt ist und seit mindestens drei Monaten seinen Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt in Hessen hat. Dafür müssen sie seit mindestens dem 27. August 2023 in der Gemeinde wohnen und im Wählerverzeichnis eingetragen sein. Die Erstellung des Wählerverzeichnisses erfolgt zum Ende der 34. Kalenderwoche. Wer nicht im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann das bis zum 17. September 2023 bei der Geschäftsstelle des Wahlamtes beantragen.
Wahlbenachrichtigungen
Das Wahlamt teilt weiterhin mit, dass allen Wahlberechtigten bis zur 37. KW eine Wahlbenachrichtigung für die Wahl des Hessischen Landtags zugesandt wird. Wie gewohnt enthält die Rückseite der Wahlbenachrichtigung einen Briefwahlantrag, denn selbstverständlich besteht auch bei dieser Wahl die Möglichkeit, von der Briefwahl Gebrauch zu machen und im Briefwahlbüro in der Elisabethenstraße 3 in den Räumen der alten Bücherei bei einer persönlichen Vorsprache einen entsprechenden Antrag zu stellen und auch schon direkt vor Ort zu wählen.
Briefwahl oder ins Wahllokal?
Die Beantragung der Briefwahl ist ab dem 28. August 2023 möglich. Die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros sind:
• Montag bis Freitag von 8.00 bis 13.00 Uhr,
• Montag, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14.00 bis 18.00 Uhr,
• Samstag von 9.00 bis 12.00 Uhr.
Es gibt zusätzlich mehrere Möglichkeiten, die Briefwahlunterlagen auch kontaktlos bei der Kreisstadt Hofheim am Taunus zu beantragen: zum einen per Online-Antrag „Briefwahl“ auf der Internet-Startseite der Stadt Hofheim und zum anderen mit einem schriftlichen Antrag auf dem Postweg an das Briefwahlbüro der Stadtverwaltung Hofheim.
Die Briefwahlunterlagen werden ab dem 29. August 2023 versandt und können zu Hause ausgefüllt, im Rathaus eingeworfen oder portofrei zurückgeschickt werden. Bei formlosen Anträgen ist hierbei zwingend die Angabe des Geburtsdatums erforderlich. Eine telefonische Beantragung ist rechtlich nicht zulässig.
Für Fragen zur Wahl ist die Geschäftsstelle des Wahlamtes unter Telefon: 06192 / 202 –494 oder per E-Mail: wahlen@hofheim.de erreichbar. Weitere Informationen findet man auch auf der Themenseite der Stadt Hofheim zu den Wahlen. red