12. April 2021

Ultranet: Stadt begrüßt Unterstützung

Die Bundesnetzagentur soll das Ultranet-Projekt zur Verschwenkung der Bestandstrasse weg von der Wohnbebauung nutzen. Einem entsprechenden Antrag von drei Fraktionen hat der Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen des Hessischen Landtags zugestimmt. Die Stadt Hofheim begrüßt diese Unterstützung von Landesebene und wird sich weiter für eine Verschwenkung zur Entlastung ihrer Bürgerinnen und Bürger und den Nachbarkommunen einsetzen.

„Wir sind dankbar, dass die Landesregierung sich auch weiterhin mit großem Nachdruck gegenüber dem Bundeswirtschaftsministerium, der Bundesnetzagentur und der Vorhabenträgerin Amprion für eine Verschwenkung der Bestandstrasse und die damit verbundenen räumlichen Entlastungen im Bereich der Taunuskommunen einsetzen wird“, sagt Bürgermeister Christian Vogt. Der Erste Stadtrat Wolfgang Exner ergänzt: „Der Landtag sieht die Bundesnetzagentur in der Verantwortung, konsequent an der Umsetzung der jeweiligen Verschwenkungsvarianten zu arbeiten. Auch dies begrüßen wir ausdrücklich und schließen uns dieser Einschätzung an.“ Im Antragstext heißt es dazu außerdem, dass sich die Bundesnetzagentur an der Aussage ihres Präsidenten, die Verschwenkung werde „nicht an den Kosten scheitern“, messen lassen müsse.

Die Stadt Hofheim setzt sich mit den Nachbarkommunen Eppstein, Niedernhausen, Idstein und Hünstetten sowie dem Main-Taunus- und Rheingau-Taunus-Kreis für eine Änderung des geplanten Verlaufs der neuen Gleichstromtrasse Ultranet ein. Bei dem Verfahren der Bundesfachplanung für die geplante Hochspannungsleitung zwischen Osterath am Niederrhein und Philippsburg in Baden-Württemberg soll ein Korridor von 1000 Meter Breite für die Gleichstromtrasse festgelegt werden. Mit der Umsetzung ist die Firma Amprion beauftragt. Die Stadt Hofheim fordert weiterhin, dass die vorhandene Wechselstrom-Trasse, die nach bisherigem Stand auch für die neue Gleichstromleitung genutzt werden soll, verändert wird und dann zumindest einen Mindestabstand zur Wohnbebauung einhält. red

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