Angesichts der verschärften Corona-Lage mit hohen Infektionszahlen gilt in öffentlichen Verkehrsmitteln ab Mittwoch, 24. November, die sogenannte 3G-Regel. Alle Fahrgäste, auch in der Landeshauptstadt Wiesbaden, müssen ab sofort vollständig geimpft oder genesen sein oder einen negativen Corona-Test vorlegen können. Das Testergebnis darf nicht älter als 24 Stunden sein; ein Selbsttest ist nicht ausreichend. Der Nachweis ist auf Verlangen zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis vorzuzeigen.
Ausgenommen hiervon sind generell Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden dürfen, sowie Kinder unter sechs Jahren. Gleiches gilt für Kita-Kinder über sechs Jahren und Schülerinnen und Schüler, die in der Schule regelmäßig getestet werden.
Maskenpflicht gilt weiter
Es besteht in den öffentlichen Verkehrsmitteln weiter die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (OP-Maske) oder einer FFP2-Maske oder einer vergleichbaren Maske für Fahrgäste ab Vollendung des sechsten Lebensjahres.
Stichprobenartige Kontrollen
Mit der 3G-Regel ist das Fahren mit den Bussen weiter für jedermann möglich. Für Geimpfte und Genesene mit entsprechendem Zertifikat sowieso, für alle Übrigen durch die Vorlage eines aktuellen, negativen Corona-Tests. Um die Einhaltung der 3G-Regel sicherzustellen, wird es stichprobenartige Kontrollen in unterschiedlicher Form geben, auch im Rahmen der bewährten Sicherheitspartnerschaft zwischen dem Mobilitätsdienstleister der Landeshauptstadt Wiesbaden, ESWE Verkehr, Ordnungsbehörden und Polizei.
3G auch am Arbeitsplatz
Zusätzlich gilt ab Mittwoch, 24. November, auch eine 3G-Regelung am Arbeitsplatz – natürlich auch für die Fahrerinnen und Fahrer und das gesamte Personal der ESWE Verkehrsgesellschaft. Da die Einhaltung dieser Regelung innerbetrieblich kontrolliert wird, ist an den ersten Tagen damit zu rechnen, dass es zu Verzögerungen im Betriebsablauf kommt und mit Verspätungen und Ausfällen im Nahverkehr zu rechnen ist. ESWE Verkehr bittet dafür um Entschuldigung und hofft auf Verständnis.
Die Verschärfungen basieren auf den Beschlüssen von Bundestag, Bundesländern und Bundesregierung vom Corona-Gipfel am 18. November. red