Das Eisenbahn-Bundesamt hat den Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus darüber informiert, dass die DB InfraGO AG beim Eisenbahn-Bundesamt den Antrag auf Planfeststellung für das Vorhaben Wallauer Spange gestellt hat. Da es sich hierbei um eine Betriebsanlage der Eisenbahn des Bundes handelt ist das Eisenbahn-Bundesamt die zuständige Planfeststellungs- und Anhörungsbehörde.
Der Plan (Zeichnung und Erläuterungen) mit den entscheidungserheblichen Unterlagen wird gemäß § 18 a Abs. 3 Satz 1 AEG auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes unter www.eba.bund.de Pfad: Themen – Planfeststellung – Bekanntmachung im Planrechtsverfahren (NBS Frankfurt-Mannheim, PFA 0 – Wallauer Spange) zur allgemeinen Einsichtnahme vom 17.06.2024 bis zum 16.07.2024 veröffentlicht.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann gemäß § 18 a Abs. 4 AEG in Verbindung mit § 21 ABs. 2 und 5 UVPG bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist beim Eisenbahn-Bundesamt Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Einwendungen sollen in elektronischer Form an poststelle-frankfurt@eba.bund.de übermittelt werden. Eine schriftliche Übermittlung an die folgende Adresse: Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Frankfurt / Saarbrücken, Standort Frankfurt, Untermainkai 23-25, 60329 Frankfurt. red