Einsichtnahme in Planung Wallauer Spange ist gestartet

Ausbau

Das Eisenbahn-Bundesamt hat den Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus darüber informiert, dass die DB InfraGO AG beim Eisenbahn-Bundesamt den Antrag auf Planfeststellung für das Vorhaben Wallauer Spange gestellt hat. Da es sich hierbei um eine Betriebsanlage der Eisenbahn des Bundes handelt ist das Eisenbahn-Bundesamt die zuständige Planfeststellungs- und Anhörungsbehörde.

Der Plan (Zeichnung und Erläuterungen) mit den entscheidungserheblichen Unterlagen wird gemäß § 18 a Abs. 3 Satz 1 AEG auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes unter www.eba.bund.de Pfad: Themen – Planfeststellung – Bekanntmachung im Planrechtsverfahren (NBS Frankfurt-Mannheim, PFA 0 – Wallauer Spange) zur allgemeinen Einsichtnahme vom 17.06.2024 bis zum 16.07.2024 veröffentlicht.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann gemäß § 18 a Abs. 4 AEG in Verbindung mit § 21 ABs. 2 und 5 UVPG bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist beim Eisenbahn-Bundesamt Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Einwendungen sollen in elektronischer Form an poststelle-frankfurt@eba.bund.de übermittelt werden. Eine schriftliche Übermittlung an die folgende Adresse: Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Frankfurt / Saarbrücken, Standort Frankfurt, Untermainkai 23-25, 60329 Frankfurt. red

Verbietet die Fastnacht!

Wallauer Spitzen

Kommentar von Mathias Schlosser

Ein Tusch für Selina Sanbakli. Denn besser als die Vorsitzende der MTK-Jusos hätte keine Büttenrednerin und keine Kabarettistin die woke Bewegung auf die Schippe nehmen können. Mit dunklen Worten zeiht die Jungsozialistin in einer Pressemitteilung Tarek Al-Wazir des „Blackfacings“, weil sich der grüne Spitzenkandidat in einem Fastnachts-Spot auf Twitter das Gesicht schwarz angemalt hat – um „Shaun das Schaf“ darzustellen.

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Populistischer Appell

Wallauer Spitzen

Kommentar von Mathias Schlosser

Was ist denn das für ein schwer erträgliches Gejammer von Landrat, Kreisbeigeordneten und Bürgermeistern? Natürlich ist es für den Main-Taunus-Kreis und seine zwölf Städte und Gemeinden im Moment nicht einfach, die vielen Flüchtlinge aufzunehmen und ordentlich unterzubringen. Doch das darf kein Grund sein, ohne jeden Beleg zu behaupten, ein großer Teil der Flüchtlinge käme aus wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland. Denn nichts anderes tun die höchsten Repräsentanten des Main-Taunus-Kreises, wenn sie von der Bundesregierung verlangen, den Flüchtlingsstrom „aktiv“ zu begrenzen und zu steuern.

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