Die Veranstaltungen rund um den KreisStadtSommer können, wegen der sinkenden Infektionszahlen, unter gelockerten Corona Regelungen stattfinden
So besteht im Alten Wasserschloss für die Veranstaltungen des KreisStadtSommers lediglich die Maskenpflicht bis zum Einnehmen des Platzes, beziehungsweise sobald der Platz verlassen wird. Das machen die Regelungen der aktualisierten Corona-Verordnung des Landes Hessen möglich.
Zutritt bei Indoorangeboten nur mit Nachweis
Zudem besteht die Notwendigkeit des Nachweises eines tagesaktuellen Corona-Negativ-Tests, des Impfnachweises oder des Genesungs-Nachweises besteht im Alten Wasserschloss nicht mehr. Sofern eine Veranstaltung bei Regen in die Stadthalle verlegt werden muss, ist der Nachweis eines tagesaktuellen Corona-Negativ-Tests, der Impfnachweis oder der Genesungs-Nachweis hingegen notwendig. red