7. Januar 2022

Räumpflicht bei Schnee und Eis einhalten

Winterdienst

Schnee ist unseren Breiten selten geworden, deshalb erinnert die Stadt Hofheim Grundstücksbesitzer an die geltende Räum- und Streupflicht.

Bisher war der Winter mild, doch nun ist es auch in und um Hofheim kalt geworden der damit verbundene Schneefall ruft die Ordnungsbehörde auf den Plan, denn für Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer besteht die Schnee- und Eisbeseitigungspflicht. Stadtrat Bernhard Köppler fordert dazu auf, dabei an die Mitbürgerinnen und Mitbürger zu denken. „Besonders für ältere Menschen kann ein Sturz böse Folgen haben“, so der Stadtrat.

Festgelegte Räumzeiten

Die Räum- und Streupflicht ist in der örtlichen Straßenreinigungssatzung verankert. Sie gilt auch für unbebaute Grundstücke. Bei Schnee müssen zwischen 7.00 und 20.00 Uhr die Gehwege unverzüglich geräumt werden; bei Glätte sind Sand, Splitt und – in geringen Mengen – Salz zu streuen. Wer es versäumt, Schnee und Eis zu beseitigen, muss mit Schadensersatzansprüchen und Ordnungswidrigkeitsverfahren rechnen.

Regelung für Mischverkehrsflächen

Der Schnee ist auf dem eigenen Grundstück und nicht auf der Straße zu entsorgen. Straßen ohne Gehwege (sogenannte Mischverkehrsflächen, die von Fahrzeugen und Fußgängerinnen und Fußgängern gemeinsam genutzt werden) sind bis zur Straßenmitte von Schnee und Eis zu befreien. Auch sollten die Gehwege dort, wo noch Herbstlaub liegt, dringend gereinigt werden, da Fußgängerinnen und Fußgänger auf dem nassen Laub ausrutschen und stürzen können.

Gemäß der Satzung sind die Gehwege regelmäßig, auch unabhängig von besonderen Verschmutzungen, zu reinigen. Beim Parken bittet der Bauhof um Rücksichtnahme wegen der Schneepflüge: Wegen der Fahrzeugbreite und der großen Schneeschiebeschilder brauchen sie Platz zum Wenden.

Die Straßenreinigungssatzung können Sie hier herunterladen. red

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert