Mit der Novelle zum hessischen Hochschulgesetz eröffnen sich neue Wege in der Berufswahl zur hessischen Polizeivollzugsbeamtin und -beamten. Besonders interessant ist das für Personen, welche mit dem Gedanken eines Berufswechsels spielen.
Die Einstellungsvoraussetzungen dafür, haben sich grundlegend geändert und ermöglichen jetzt auch Realschulabsolventinnen und -absolventen mit abgeschlossener Berufsausbildung die Möglichkeit zur Aufnahme in das Beamtenverhältnis.
Das Team der Einstellungsberatung des Polizeipräsidiums Westhessen bietet allen Interessierten im Hinblick auf die Neuerungen am Dienstag, 1. März 2022, von 17.00 bis 18.00 Uhr, auf dem Social-Media-Kanal „PolizeiWesthessen“ auf Instagram ein „AMA“ – ask me anything an. Wobei nicht nur Fragen zur Gesetzesänderung beantwortet werden, sondern auch alle anderen Fragen rund um den Polizeiberuf, die Voraussetzungen für das duale Studium bei der Polizei Hessen, die Bewerbungsmodalitäten und das Eignungsauswahlverfahren.
Telefonische Beratungstermine
Weiterhin bietet das Team der Einstellungsberatung insbesondere für Berufswechslerinnen und Berufswechsler sowie Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern am Mittwoch, 02. März 2022, von 16.00 bis 17.00 Uhr, Telefon: 0611 / 345 1053 oder 06172 / 120260), am Mittwoch, 9. März 2022 sowie am Mittwoch, 23. März 2022 von jeweils 16.00 bis 17.00 Uhr, Telefon: 06172 / 120260 telefonische Beratungstermine an.
Weitere Termine sind nach Absprache möglich.
E-Mail: einstellungsberatung.ppwh@polizei.hessen.de
Telefon: 0611 / 345 1052 oder 1055