1. August 2022

Vor der eigenen Tür kehren – Stadtverwaltung appelliert an Hofheimer Bürger

Straßenreinigungssatzung

Die Räum- und Kehrpflicht gilt für Anlieger und Besitzer.
So wie hier, sieht es an vielen Stellen in Wallau aus. Grundstücksbesitzer sind zur regelmäßigen Reinigung des Gehsteigs sowie der Straße verpflichtet. Foto: Petra Schumann

Kommt die Stadt ihrer Räum- und Kehrpflicht nicht nach, ruft das in der Regel rasch aufmerksame Bürger auf den Plan. Über Soziale-Media-Plattformen und auch über den Mängelmelder der Stadt Hofheim wird umgehend auf Missstände aufmerksam gemacht.

Aufgrund eines Beschlusses des Ortsbeirates Hofheim-Marxheim am 5. Juli ruft jetzt die Stadtverwaltung der Kreisstadt Hofheim am Taunus Bürgerinnen und Bürger ebenfalls zur regelmäßigen Reinigung der Straßen auf nimmt dabei Bezug auf die gültige Straßenreinigungssatzung.

Wenn grün die Natur im Rinnstein wächst

Laut dieser sind Bürgerinnen und Bürger verpflichtet, Straßen vor einem Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag zu reinigen. Kanaleinläufe, Regenrinnen oder Ähnliches sind jederzeit sauber zu halten. Außerdem werden Grundstücksbesitzer dazu angehalten, Hecken bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden, sodass abstehenden Äste nicht die Gehwege blockieren.

Zusätzlich achtet die Stadtpolizei bei ihren Streiffahrten auf den Zustand der Straßen. Sofern auffällige Stellen festgestellt werden, wird zur Reinigung oder zum Rückschnitt von Hecken aufgefordert. red

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