3. Mai 2023

Informationen zur Landratswahl 2023 im Main-Taunus-Kreis

Urnengang

Turnusgemäß wird am Sonntag, 4. Juni, im Main-Taunus-Kreis eine neue Landrätin oder ein neuer Landrat gewählt. Die Wahlberechtigten können sich bei diesem Termin zwischen einer Kandidatin und drei Kandidaten entscheiden.

Wer in der Kreisstadt Hofheim am Taunus wählen gehen will, muss die deutsche Staats- oder Unionsbürgerschaft besitzen, das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens sechs Wochen vor dem Wahltag (Stichtag 23. April 2023), in Hofheim seinen Wohnsitz haben und im Wählerverzeichnis eintragen sein. Die Erstellung des Wählerverzeichnisses erfolgt zum Ende der 16. Kalenderwoche. Bürgerinnen und Bürger, die nicht im Wählerverzeichnis gelistet sind, können dies bis Sonntag, 14. Mai, bei der Geschäftsstelle des Wahlleiters beantragen. 

Briefwahl

Der Versand der Wahlbenachrichtigung erfolgt bis zur 19. Kalenderwoche. Darin enthalten ist außerdem ein Briefwahlantrag. Eine Beantragung auf Briefwahl ist seit dem 24. April möglich. Hierfür kann der Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung im Briefwahlbüro der Kreisstadt Hofheim am Taunus, Elisabethenstraße 3, zu folgenden Zeiten abgegeben werden: Montag bis Freitag von 8.00 bis 13.00 Uhr, Montag, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14.00 bis 18.00 Uhr, Samstag von 9.00 bis 12.00 Uhr. Alternativ kann der Antrag postalisch an das Briefwahlbüro oder online unter www.t1p.de/briefwahlhofheim gestellt werden.

Seit Dienstag, 25. April, werden die Briefwahlunterlagen postalisch versandt. Die ausgefüllten Unterlagen können im Rathaus eingeworfen oder portofrei zurückgeschickt werden. Bei formlosen Anträgen ist hierbei die Angabe des Geburtsdatums zwingend erforderlich. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Stichwahltermin

Sofern keiner der Kandidatinnen und Kandidaten der Landratswahl die erforderliche Mehrheit erhält, ist eine mögliche Stichwahl für Sonntag, 18. Juni, anberaumt. Hierfür ist die erhaltene Wahlbenachrichtigung unbedingt aufzubewahren. Wahlschein und Briefwahlunterlagen können bereits gemeinsam mit den regulären Wahlunterlagen beantragt werden. Ansonsten können die Anträge für die Stichwahl bis Freitag, 16. Juni, 13 Uhr entgegengenommen werden, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis 15 Uhr am Tag der Stichwahl.

Für Fragen zur Wahl ist die Geschäftsstelle des Wahlleiters per Telefon: 06192 / 202-494 oder E-Mail: wahlen@hofheim.de erreichbar.

Weitere Informationen gibt es online auf der städtischen Internetseite. red

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